SBH Kanzlei Reitbauer

Selbständiger Buchhalter

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Im Stadtgut A1

4407 Steyr-Gleink

Ein-Personen-Unternehmen (EPU)-Förderung                                                   September 2009

Die Lohnnebenkostenförderung der/des ersten Mitarbeiter/in kommt ab 1. September 2009

    * Förderbar sind alle Arbeitgeber, sofern sie oder ihre Geschäftsführer GSVG versichert sind.

    * Förderbar sind als Beschäftigte alle Personen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr

      die unmittelbar zuvor eine Ausbildung abgeschlossen haben und beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind, oder

      arbeitslos sind und beim AMS bereits ein Monat arbeitslos gemeldet sind.

    * Nicht förderbar sind Lehrlinge, freie DienstnehmerInnen, Ehegatten, Lebensgefährten, Verwandte bis zum 2. Grad.

    * Der “erste” Beschäftigte: Es schadet nicht, wenn die/der EPU zuvor geringfügig beschäftige DienstnehmerInnen hatte, bzw. die früheren Dienstverhältnisse jeweils nicht länger als ein Monat gedauert haben.

    * Förderhöhe ist 25 % des Bruttolohns, 12 x pro Jahr.

    * Dauer der Förderung: Für die Dauer des Dienstverhältnisses, höchstens ein Jahr.

    * Die Arbeitszeit muss mind. 50% des Normalarbeitszeit betragen und das geförderte Dienstverhältnis muss länger als einen Monat dauern.

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“Kombilohn Neu”                                                                                          September 2009

Der mit 1.7.2009 auf Initiative der WK Österreich eingeführte Kombilohn Neu soll Beschäftigung fördern, indem er arbeitslos gewordenen Personen neue Anreize gibt, auch Arbeitsplätze anzunehmen, deren Anfangsgehalt geringer ausfällt. Auch für Unternehmen sollte es damit leichter werden, in neue Arbeitsplätze zu investieren. Das neue Kombilohnmodell ist als Beihilfe an die/den ArbeitnehmerIn konstruiert, UnternehmerInnen können eine Eingliederungsbeihilfe, in Form eines Lohnkostenzuschusses vom AMS, erhalten. Die Kombilohnbeihilfe erhalten Personen, die mind. 6 Monate arbeitslos, älter als 50 Jahre, WiedereinsteigerInnen oder Behinderte nach dem Behinderteneinstellungsgesetz sind.

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GĂĽnstigerer Stromeinkauf fĂĽr Klein- und Mittelstandbetriebe                              September 2009

Die WK hat sich entschlossen, Massnahmen für seine Mitglieder für die konjunkturell schwierige Phase zu bieten. Eine Massnahme betrifft den günstigeren Stromeinkauf für Klein- und Mittelstandbetriebe: Es soll durch Bündelung der Einkaufsinterressen über einen Strompool der bestmögliche Marktpreis erzielt werden. Einen Vollversorgungsvertrag bietet der “ÖEKV (www.oekv-energy.at) mit geringen Teilnahmebetrag sowie unkomplizierte, rasche Abwicklung. Der Strompool von “power solution” (www.power-solution.at) minimiert die Marktrisiken für Unternehmen, organisiert die komplette Abwicklung und bietet ein professionelles Rechnungscontrolling

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Vorzeitige steuerliche Absetzung zur Konjunkturbelegung                                  September 2009

(Befristete Massnahme fĂĽr die Kalenderjahre 2009 und 2010)

Mit dem Konjunkturbelebungsgesetz 2009 wurde fĂĽr die beiden Jahre eine vorzeitige Afa von bis zu 30% der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung/Herstellung eingefĂĽhrt. Darin ist die lineare Abschreibung bereits eingerechnet. Die lineare Afa ist mit Inbetriebnahme geltend zu machen, die Halbjahresregel  bei der linearen Afa ist weiterhin zu berĂĽcksichtigen.

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Ăśbernommen aus dem Wirtschaftsblatt (Internet) vom 7.1.2009:

Seit dem 23. November 2008 ist es nunmehr fix: Die neue SPÖ-ÖVP-Koalition wird - im Wesentlichen mit Wirkung per 1. Jänner 2009 - eine Steuerreform beschließen, die für alle Steuerzahler eine substanzielle Entlastung bringen soll.

Die Entlastung bei der Lohn- und Einkommensteuer von rund 2,2 Milliarden € soll durch folgenden neuen Steuertarif erreicht werden (siehe auch Grafik):

* Steuerpflichtige Einkommen bis 11.000 € pro Jahr (bisher: 10.000 €) sollen steuerfrei sein.

* Einkommen zwischen 11.000 und 25.000 € sollen mit 36,5 Prozent besteuert werden (bisher: 38,33 Prozent ab 10.000 € Jahreseinkommen).

* Einkommen zwischen 25.000 und 60.000 € sollen mit 43,214 Prozent besteuert werden (bisher 43,596 Prozent zwischen 25.000 und 51.000 €).

* Der Spitzensteuersatz von 50 Prozent soll zwar unverändert bleiben, aber erst ab einem Einkommen von 60.000 € gelten (bisher: 51.000 €).

Die Auswirkungen. Daraus ergeben sich im Vergleich zur derzeitigen Situation folgende Entlastungswirkungen (siehe auch Tabelle): Durch die Erhöhung des Tariffreibetrages auf 11.000 € werden rund 160.000 Kleinstverdiener aus der Steuerpflicht fallen, sodass ab 2009 insgesamt etwa 2,7 Millionen von rund 6,5 Millionen steuerlich registrierten Österreichern keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen werden. Die Entlastung nimmt mit steigendem Einkommen kontinuierlich zu. Sie beträgt zum Beispiel bei einem Brutto-Monatseinkommen (vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) von 1500 € rund 450 € pro Jahr, bei einem Bruttoeinkommen von 3000 € sind es etwa 660 € im Jahr.

Starker Entlastungseffekt. Da der Spitzensteuersatz von 50 Prozent ab dem Jahr 2009 erst ab 60.000 € (bisher: ab 51.000 €) wirksam werden soll, ergibt sich für steuerpflichtige Einkommen von 51.000 € (entspricht einem Brutto-Monatsbezug von etwa 4980 €) bis 60.000 € (Brutto-Monatsbezug: rund 5730 €) ein sehr starker Entlastungseffekt: Die Steuerersparnis steigt hier von 740 € auf maximal 1350 € pro Jahr an. Durch den Anstieg der Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung 2009 bleiben davon aber nur etwa 1250 € netto übrig.

Familien. Die MaĂźnahmen fĂĽr die Entlastung von Familien mit Kindern sieht Folgendes vor:

* Der monatlich ausbezahlte Kinderabsetzbetrag soll von 610 auf 700 € jährlich erhöht werden. Somit werden alle Kinder - unabhängig vom Einkommen der Eltern - zusätzlich mit 90 € pro Jahr gefördert.

* Neu ist ein Kinderfreibetrag von 220 € pro Kind und Jahr, der von der Steuerbasis abgesetzt wird. Maximale Steuerersparnis: 50 Prozent, das sind 110 € pro Jahr und Kind.

* Die langjährige Forderung vieler berufstätiger Frauen wurde gehört: Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 10. Lebensjahr sollen mit bis zu 2300 € pro Kind und Jahr steuerlich absetzbar werden. Steuerersparnis pro Kind und Jahr: bis zu 1150 €.

* Arbeitgeber sollen für die Betreuung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr künftig einen Betrag von bis zu 500 € pro Kind und Jahr steuerfrei an Mitarbeiter auszahlen können.

Das Entlastungsvolumen des Familienpakets wird im Regierungsprogramm mit rund 500 Mio. € angegeben. Mit der bereits vor der Wahl (am 24./25. September 2008) beschlossenen und ab 2008 wirksam gewordenen 13. Familienbeihilfe ergibt sich für Familien mit Kindern eine Entlastung von rund 750 Millionen €.

Unternehmen. FĂĽr die Unternehmensbesteuerung sind folgende Vorhaben geplant:

* Zur Konjunkturbelebung soll für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter in den Jahren 2009 und 2010 eine 25-prozentige degressive Abschreibung eingeführt werden (Kosten: 2009 etwa 230 Mio. €; 2010 ca. 340 Mio. €).

* Als Kompensation für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Bezugs bei Arbeitnehmern soll der Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG gemäß §10 EStG) ab 2010 von zehn auf 13 Prozent angehoben und auf alle betrieblichen Einkünfte und Gewinnermittlungsarten (auch auf einkommensteuerpflichtige Bilanzierer) ausgeweitet werden. Als besondere KMU-Förderung sollen für Gewinne bis 30.000 € zur Geltendmachung des FBiG keine Investitionen mehr erforderlich sein. Im Gegenzug soll unter anderem die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne gem. §11a EStG gestrichen werden. Die Kosten dieser Maßnahme sind im Regierungsprogramm nicht beziffert, dürften aber bei mehreren hundert Millionen Euro liegen.

Zählt man die bis 2010 geplanten Entlastungsmaßnahmen zusammen, so ergibt sich (unter Einrechnung der 13. Familienbeihilfe und der übrigen schon am 24./25. September 2008 beschlossenen Steuererleichterungen, wie Erweiterung der Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge ab 2009) ein Gesamt-Entlastungsvolumen von rund vier Mrd. Euro.

Weitere Maßnahmen. Laut Regierungsprogramm ist zusätzlich (u.a.) Folgendes geplant:

* Ausbau und Vereinfachung der steuerlichen Forschungsförderung (angesichts von derzeit drei verschiedenen steuerlichen Forschungsfreibeträgen wünschenswert).

* neue steuerliche BegĂĽnstigungen fĂĽr Mitarbeiterbeteiligungen (wurden von der vorigen Regierung mehrfach in Aussicht gestellt).

* Abschaffung der Werbesteuer (ebenfalls bereits mehrfach versprochen).

* verbesserte Bekämpfung des Steuerbetrugs (Dauerbrenner voriger Regierungsprogramme).

* Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige Zwecke im In- und Ausland sowie Entwicklungshilfeprojekte (gilt nicht für Spenden an Umwelt- und Tierschutzorganisationen).

Unklar ist derzeit, ob die angekündigte Förderung thermischer Sanierungen über Steuerbegünstigungen (wurde schon mehrfach diskutiert) oder über Direktzuschüsse erfolgt.

Nach Angaben von Finanzminister Josef Pröll soll die Steuerreform 2009 noch vor Ostern 2009 im Parlament beschlossen werden. Sie soll rückwirkend ab 1. Jäner 2009 gelten. Lohnsteuerzahler und Familien werden nach Inkrafttreten rückwirkend die erwarteten Steuergutschriften erhalten.

Grafik: Lohnsteuer 2009

Karl Bruckner

Der Autor ist Wirtschaftsprüfer der BDO Auxilia Treuhand und Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhändler (WKWT), Landesstelle Wien.

 

Erhöhung Pendlerpauschale und Kilometergeld ab 1. Juli 2008

Information des BMF vom 6. Juni 2008

Um den Belastungen durch die gestiegenen Treibstoffpreise entgegenzuwirken, hat der Nationalrat am 6. Juni 2008 beschlossen, dass das Pendlerpauschale und das amtliche Kilometergeld ab 1. Juli 2008 erhöht werden.

Pendlerpauschale

Ă–ffentliches Verkehrsmittel zumutbar (kleines Pendlerpauschale )

Entfernung

Betrag /Jahr

Wert bis   30.6.2008

Betrag /Jahr

Wert ab 1.7.2008

Betrag /Monat

Wert bis       30.6.2008

Betrag /Monat

Wert ab 1.7.2008

ab 20 km

546 €

630 €

45,50 €

52,50 €

ab 40 km

1.080 €

1.242 €

90 €

103,50 €

ab 60 km

1.614 €

1.857 €

134,50 €

154,75 €

Ă–ffentliches Verkehrsmittel nicht zumutbar (groĂźes Pendlerpauschale )

Entfernung

Betrag /Jahr

Wert bis   30.6.2008

Betrag /Jahr

Wert ab 1.7.2008

Betrag /Monat

Wert bis     30.6.2008

Betrag /Monat

Wert ab 1.7.2008

ab 2 km

297 €

342 €

24,75 €

28,50 €

ab 20 km

1.179 €

1.356 €

98,25 €

113,-- €

ab 40 km

2.052 €

2.361 €

171,-- €

196,75 €

ab 60 km

2.931 €

3.372 €

244,25 €

281,-- €

Die neuen Beträge gelten für den Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2009 und kommen bei der Lohnverrechnung für Juli 2008 bereits zur Anwendung. Ebenso gelten die neuen Sätze bei der Veranlagung für Zeiträume ab Juli 2008.

Kilometergeld

Das amtliche Kilometergeld wird ab 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2009 wie folgt erhöht:

bis 30.6.2008

je Kilometer (gerundet)

ab 1.7.2008

je Kilometer

Personen- und Kombinationskraftwagen

0,376 Euro (0,38 Euro)

O,42 Euro

Motorfahrräder und Motorräder mit einem Hubraum bis 250 cm3

0,119 Euro (0,12 Euro)

0,14 Euro

für Motorräder mit einem Hubraum über 250 cm3

0,212 Euro (0,22 Euro)

0,24 Euro

Zuschlag für mitbeförderte Person

0,045 Euro (0,05 Euro)

0,05 Euro

Die neuen Beträge gelten für den Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2009 und kommen bei der Lohnverrechnung für Juli 2008 bereits zur Anwendung. Ebenso gelten die neuen Sätze bei der Veranlagung für Zeiträume ab Juli 2008.

 

Ergänzende Information zu den neuen  Kennzahlen in der UVA ab Jänner 2008 - Info des BMF, GZ BMF-010219/0080-VI/4/2008 vom 20.02.2008

gĂĽltig ab 20.02.2008

Zur Info des Bundesministeriums für Finanzen vom 18.12.2007, BMF-010219/0530-VI/4/2007, erfolgen nachstehende Ergänzungen bzw. Klarstellungen:

KZ 027 - Vorsteuern fĂĽr KFZ:
Hier sind  Vorsteuern aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sowie aus laufenden  Aufwendungen von KFZ anzugeben, die der Unternehmer als Anlagevermögen ausgewiesen hat oder gemietet bzw. geleast hat. Befindet sich das KFZ im Umlaufvermögen (z. B. zum Weiterverkauf bestimmte Fahrzeuge eines KFZ-Händlers), so  sind weder Vorsteuern aus dem Erwerb noch aus den laufenden Aufwendungen in der KZ 027 einzutragen.
Kreis der  betroffenen Kraftfahrzeuge:
Neben PKW und LKW im herkömmlichen Sinn sind auch Wohnmobile, Anhänger, Sattelkraftfahrzeuge (Sattelzugfahrzeug und Sattelanhänger bzw. Sattelauflieger) und WechselbrĂĽcken von der KZ 027 umfasst,  nicht jedoch z. B. Gabelstapler, Radlader, Bagger, Baumaschinen,  Transportbetonmischer und Traktoren.

KZ 028 - Vorsteuern für Gebäude:
In diese Kennzahl sind Vorsteuern aus aktivierungspflichtigen  Aufwendungen von Gebäuden einzutragen (Anlagevermögen). Vorsteuern aus Aufwendungen, die nach ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen bloss verteilungspflichtig sind (z. B. Instandsetzungsaufwendungen), sind davon ebenso  wenig betroffen wie Vorsteuern aus laufenden Aufwendungen (z. B. Miete, Betriebskosten, Reparaturen, etc.).
Die Abgrenzung zwischen aktivierungspflichtigem  Herstellungsaufwand und sofort bzw. verteilt absetzbarem Erhaltungsaufwand kann mitunter auf Schwierigkeiten stossen. Sollte sich daher im Einzelfall die  ursprĂĽnglich vorgenommene Zuordnung später als unrichtig herausstellen (z. B. Herstellungsaufwand statt wie ursprĂĽnglich angenommen Erhaltungsaufwand oder umgekehrt), so bestehen keine Bedenken, wenn der richtige Ausweis der Vorsteuern  in der Jahreserklärung erfolgt und keine Korrektur der UVA´s vorgenommen wird.
Berichtigungen wegen Ă„nderung der  Bemessungsgrundlage (§ 16 UStG 1994):
Derartige Berichtigungen der Vorsteuer sind in der KZ 067 zu erfassen. Soweit die Berichtigung auf Vorsteuerbeträge der KZ 027 und/oder 028 entfällt, ist der Betrag zusätzlich in der KZ 027 bzw. 028 einzutragen (kein fix vorgegebenes Vorzeichen).

Bundesministerium fĂĽr Finanzen, 20. Februar 2008

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